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   SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04   

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https://dejure.org/2007,114073
SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04 (https://dejure.org/2007,114073)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 16.04.2007 - S 11 U 193/04 (https://dejure.org/2007,114073)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 16. April 2007 - S 11 U 193/04 (https://dejure.org/2007,114073)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar ü-berblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurtei-lung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf-grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tat-sächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), je-weils m. w. N.).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar ü-berblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurtei-lung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die rich-terliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Um-fang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beein-trächtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf-grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tat-sächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), je-weils m. w. N.).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.04.2007 - S 11 U 193/04
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar ü-berblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurtei-lung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04

    Umtausch von Briefmarken, die auf DM oder Pfennig lauten, im Zuge der

    Die Kammer kann vorliegend offen lassen, ob der Beklagten ein solches Recht zuzubilligen ist (vgl. dazu: OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004, Az.: 11 U 193/04 - unveröffentlicht -, in dem das Oberlandesgericht ein Recht des Telefondienstleisters auf nachträgliche Befristung der technischen Verwendbarkeit von zunächst unbefristet ausgegebenen Telefonkarten aus einer ergänzenden Vertragsauslegung herleitet).
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